Akkreditierung

In der weiter gefassten Begriffsbedeutung ist unter dem Begriff Akkreditierung das von einer Einrichtung – generell eine externe außerhalb der begutachteten Körperschaft – durchgeführte Bewertungsverfahren zu verstehen. Ziel ist es zu überprüfen, ob die Körperschaft bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf eine Struktur und/oder ein Verfahren und/oder eine Aktivität (und deren Ergebnisse) hat und/oder erfüllt. Allgemeiner ausgedrückt ist Akkreditierung also ein System der Selbstregulierung mittels dessen eine (unabhängiges) Körperschaft die Qualitätsstandards einer Struktur definiert und überacht. Im Lauf der Zeit hat sich der Gebrauch des Instruments der Akkreditierung im Gesundheitswesen verbreitet und, ausgehend von den ersten Erfahrungen in den USA, weiterentwickelt. Es versteht sich stets als ein komparatives Verfahren, das anfangs in der Definition einer Reihe von Qualitätskriterien besteht und dann, während der Abwicklung einer objektiven Beurteilung durch qualifiziertes Fachpersonal, aus der Korrespondenz mit diesen Charakteristiken.
In Italien wurde der Begriff Akkreditierung auf normativer Ebene durch das D.lgs.517 von 1993 (Fortsetzung des D.lgs 502/92) eingeführt. Es wird verwendet:

– mit der selben Bedeutung wie auf nationaler Ebene, will heißen zur Definition der auf freiwilliger Basis entwickelten Aktivität einer externen und unabhängigen Agentur zur Begutachtung von Strukturen, Verfahren und Aktivitäten, mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität eines Sanitärbetriebs (Akkreditierung von Freiwilligen oder Akkreditierung von Exzellenzen);
– als Synonym für Autorisierung, die alle öffentlichen Organisationen vor dem Hintergrund der Anerkennung erreichen sollten und die alle privaten Organisationen erhalten können, wenn sie öffentliche Gelder erhalten möchten (institutionelle Akkreditierung).
Die institutionelle Akkreditierung wird also von der regionalen Verwaltung anerkannt und hat den Zweck, auf der Grundlage von vordefinierten Qualitätskriterien, die Träger von sanitären Dienstleistungen des SSN herauszufiltern. Abgesehen vom Antragssteller (die Struktur) und dem Gewährleister (die Region) bezieht das Verfahren der Akkreditierung ein drittes Organ mit ein.

Dieses ist mit der Überprüfung der Voraussetzungen der Akkreditierbarkeit beauftragt, die nach Gewährleistungskriterien hinsichtlich technischer Kompetenz, Unvoreingenommenheit und Transparenz der Begutachtung erfolgt. Zu diesem Zweck sieht das D.lgs 229/99 durch die Agentur für Regionale Gesundheitsdienste die Gründung einer Nationalen Kommission für Akkreditierung und Qualität der Gesundheitsdienste (Commissione Nazionale per l’Accreditamento e la Qualità dei servizi sanitari, CNAQ) vor. Diese hat zur Aufgabe, die Voraussetzungen der von Seiten der Regionen für die Feststellung der zur Verifizierung vorgeschlagenen Körperschaften zu definieren; außerdem soll die Einrichtung, in Zusammenarbeit mit analogen regionalen Kommissionen, die Überwachung der verschiedenen regionalen Akkreditierungsmodelle durchführen.
Was hingegen die Programme der freiwilligen Akkreditierung betrifft, bleibt anzumerken, dass viele von ihnen sich an den im Laufe der Zeit von der Società Italiana per la Qualità dell’Assistenza Sanitaria diktierten Wegen orientieren, die seit 1993 eine Reihe von wichtigen Prinzipien vorgegeben hat. All dies trägt seinen Teil dazu bei, den Grad der Sensibilisierung für das Thema zu erhöhen, wie sich bereits in der offenen Zustimmung unseres Landes zur eingeführten ISO-Norm gezeigt hat.

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