Der Kontext, in dem die Gesundheitsdienste verantwortlich sind für die ständige Verbesserung der Qualität ihrer Leistungen und hohe Pflegestandards gewährleisten; dies ist möglich dank der Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung der klinischen Vortrefflichkeit.
Der Begriff “Clinical governance” wurde Ende der Neunziger Jahre in Großbritannien geprägt: Im Dokument “A first class service” des englischen Gesundheitsministeriums (1998) wird er als das Umfeld definiert, in dem die Gesundheitsdienste verantwortlich sind für die ständige Verbesserung der Qualität ihrer Leistungen und ein hohes Versorgungsniveau gewährleisten durch die Schaffung einer günstigen Umgebung für den Ausdruck der klinischen Vortrefflichkeit.
Er entstand:
– durch die Notwendigkeit, die Fähigkeit der Gesundheitsdienste, eine gute Versorgungsqualität zu bieten, als vorrangig anzusehen;
– durch das Bewusstsein der Unzulänglichkeit der Prüfungs- und Kontrollmechanismen im Ärzteberuf, um die beruflichen Leistungen auf einem akzeptablen Niveau zu halten.
Die Clinical Governance stellt eine Gesundheitspolitik dar, bei der folgende Aspekte in den Mittelpunkt gerückt werden:
– Die Versorgungsqualität der Patienten
– die Bedeutung der klinischen Versorgungsfunktion der Dienste und der verschiedenen Berufsbilder, die direkt dafür verantwortlich sind;
– die Notwendigkeit, dass Effizienz und klinische Angemessenheit in die tägliche Praxis der Dienste einfließen;
– die Bewertung der Qualität der Leistungen als Bestandteil der institutionellen Tätigkeit der Dienste;
– die Notwendigkeit der Überwachung, Orientierung und Regulierung der Versorgungsprozesse.
Eine Gesundheitspolitik, die diese Prioritäten hat, muss koordiniert vorgehen:
– auf regionaler Ebene
– im zwischen- und innerbetrieblichen Entscheidungsrahmen
– auf der Ebene der einzelnen Teams
Die Bewertung der Qualität der klinischen Leistungen muss Bestandteil der institutionellen Tätigkeit der Dienste werden.
Innerhalb der Kliniken müssen Tätigkeiten mit folgenden Zielen implementiert werden:
– Bewertung der Wirksamkeit und Angemessenheit der erbrachten Leistungen durch klinische Audits und mehr im Allgemeinen zur Förderung von Maßnahmen in der klinischen Praxis, deren Nutzen effektiv bewiesen ist, wodurch im gleichen Maß diejenigen reduziert werden, deren Unwirksamkeit bereits bekannt ist.
– Bewertung der Leistungen der Dienste, das heißt der erzielten klinischen Resultate.
– Verwendung der Instrumente, die ein Management des klinischen Risikos ermöglichen, das heißt die kontante Überwachung kritischer Ereignisse, Zwischenfälle und Irrtümer, die sich bei der Tätigkeit im Krankenhaus ereignen können und die eine Gefahr für die Sicherheit der Patienten darstellen.
Quellen
- Grilli R. Governo clinico. Care 2003; 5(4): 19-20.
- Position Statement GIMBE®: Il Governo Clinico nelle Aziende Sanitarie. Versione 1.3 del 7 febbraio 2008.
- Secretary of State for Health. A first class service. London, UK, Department of Health, 1998.