Das Zusammenspiel der vom Nationalen Gesundheitssystem allen Bürgern garantierten Leistungen und Aktivitäten.
Ihre Definition wurde festgelegt vom D.lgs. 19/6/1999 n°229, das auch schon die bei ihrer Identifizierung zu respektierenden Prinzipien in Kraft gesetzt hat: die Würde des Menschen, Bedürfnis nach Gesundheit, Zugangsgleichheit, Qualität und Angemessenheit der Behandlungen, die Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung der Ressourcen.
Die in den Grundlegenden Betreuungsniveaus (GBN) beinhalteten Leistungen werden entweder kostenfrei gewährleistet oder mit einer Kostenbeteiligung (je nach geltendem Recht).
Artikel 9 des D.lgs 56/2000 ermahnt die Notwendigkeit, unverzüglich die Verfahren zur Überwachung der Gesundheitsversorgung zu aktivieren, die effektiv in jeder Region erbracht wird, und fordert die Einhaltung der vorgesehenen Garantieleistungen. Das Garantiesystem, dessen Durchführung erwartet wird, sieht folgende Inhalte vor:
– ein minimale Einheit von Indikatoren und korrespondierenden Bezugsparametern, die für die Ziele der Überwachung der Einhaltung der Grundniveaus der Versorgung in jeder Region relevant sind;
– die Regeln für die Realisierung, die Validierung und Ausarbeitung der Informationen;
– die Verfahren zur periodischen Erhebung der Ergebnisse und zur Ermittlung der Regionen, die die Bezugsparameter nicht einhalten oder nicht das gleiche Ziel anstreben.
Der Nationale Gesundheitsplan 2003-2005 sieht unter zehn Projekten zur Strategie der Veränderung auch das zur Durchführung, Messung und Aktualisierung der GBN und zur Verkürzung der Wartelisten mittels einiger strategischer Ziele vor:
1. Vorbereitung eines konsolidierten Überwachungssystems der GBN durch Indikatoren, die erschöpfend in allen drei Überprüfungsniveaus wirken (Niveau des Krankenhauses, Territoriums und der Lebens- und Arbeitsumwelt), sowie durch die Verwendung von Daten, die über das Neue Informationssystem ausgearbeitet wurden;
2. Veröffentlichung der aufgezeichneten Werte der Wartezeiten, um das Erreichen des vorausgesagten Niveaus zu gewährleisten;
3. Schaffung von Indikatoren der Angemessenheit auf territorialem Niveau, die sich auf den Patienten konzentrieren und nicht auf Leistungen, wie es heute der Fall ist;
4. Verbreitung von Verwaltungsmodellen der Regionen und der Gesundheitsbehörden, die in der Lage sind, mit einer ausgeglichenen Kosten- und Qualitätsbilanz die GBN zu liefern (benchmarking auf regionalem und behördlichem Niveau).
Das Gewährleistungssystem wird realisiert durch die koordinierte Arbeit von drei Organen: die Runde zur Überwachung und Verifizierung des effektiv geleisteten GBN, die nationale Kommission zur Definition und Aktualisierung des GBN und die alleinige Kommission für medizinische Vorrichtungen (letztere mit der Aufgabe, zu garantieren, dass sich die Verwendung der medizinischen Gerätschaften in den verschiedenen Leistungstypologien nach Qualitäts- und Sicherheitskriterien richtet und dabei auch die Angemessenheit der Kosten Berücksichtigung findet).
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