Korruption

Korruption (im öffentlichen und privaten Bereich) bedeutet, dass eine Person ihre Macht für ihre persönlichen Ziele einsetzt. Sie umfasst folglich jede Form des Machtmissbrauchs.
Diese Definition sieht das Vorhandensein von drei Schlüsselelementen vor:
1. Eine Beziehung, in der es einen Auftraggeber (Prinzipal) und einen Beauftragten (Agent) gibt, in der Letzterer verpflichtet ist, im (primären) Interesse des Erstgenannten zu handeln;:
2. Das Vorhandensein eines Sekundärinteresses des Agenten (finanzieller oder anderer Natur);
3. Das Überwiegen des sekundären gegenüber dem primären Interesse.
Der Unterschied zwischen öffentlicher und privater Korruption liegt vor allem in der öffentlichen oder privaten Natur des Prinzipal. (Politiche Sanitarie, 2013, 14(3): 122)

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