Zugänglichkeit

Die Zugänglichkeit liegt wesentlich in der Fähigkeit des Gesundheitssystems, bei Bedarf einem jedem Menschen zum richtigen Zeitpunkt und am richtigen Ort, unabhängig vom Verdienst, der geographischen Herkunft, des kulturellen Hintergrundes und von jeder anderen Variable, die ein Individuum charakterisiert, Versorgungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
Die auf internationalem Niveau festgelegten Indikatoren zur Messung der Zugänglichkeit zielen in erster Linie auf eine Quantifizierung des sanitären Leistungsangebots ab, will heißen auf die effektive Verfügbarkeit der Versorgung, ausgehend von der Beurteilung eventueller Hindernisse, die den bestmöglichen Gebrauch der Leistungen behindern.
Die Barrieren können genauso objektiv (wie zum Beispiel die Wartelisten oder die unter Umständen sehr unhomogene geographische Verteilung der Leistungen) wie subjektiv sein (wie zum Beispiel die individuelle Wahrnehmung der Dienste hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit oder des Niveaus der Zufriedenheit über die Qualität der erhaltenen Behandlungen).
In Italien ist eine der Grundlagen der öffentlichen Versorgung das Prinzip der Universalität des Zugangs, dem zufolge der Genuss der Leistungen weder von der Beurteilung der Kriterien sozialer Wählbarkeit abhängig gemacht werden dürfe, noch von den finanziellen Möglichkeiten, sondern allein von der professionellen Begutachtung der Notwendigkeit medizinischer Eingriffe, die in gleichmäßig im Land verteilten Strukturen durchgeführt werden.
Der Mangel an Gleichmäßigkeit/Homogenität des Zugangs ist auf jeden Fall als ein Hindernis der Nutzung des Gewährleistungssystems zu verstehen.
Das Thema der Zugänglichkeit fällt unter das höhere Ziel, adäquate Qualitätsniveaus der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, und zwar mit Hilfe von Förderungs- und Begutachtungsprogrammen, die genauso die professionelle Ebene mit einbeziehen wie die organisatorisch-betriebliche und die Versorgungsebene.
Die größten Anstrengungen der Forschung und der Institutionen sollten also auf das Erkennen von geeigneten Indikatoren ausgerichtet sein, mit denen das Erreichen der gefassten Ziele in diesem wichtigen Bereich der Performanz erschöpfend beurteilt werden kann, ohne sich dabei auf die am einfachsten quantifizierbaren Elemente zu beschränken; außerdem ist darauf zu achten, dass die gemessenen Aspekte, egal ob quantitativer oder qualitativer Art, stets gemäß allgemeiner Standards gelesen und interpretiert werden.
Was die Position der Europäischen Union betrifft, so wird das Thema der Zugänglichkeit indirekt unter dem Stichwort „Qualität/Performanz des Systems“ im Systembereich European Community Health Indicators (ECHI) behandelt; dieser beinhaltet subjektive Indikatoren (wie etwa solche, die besonders darauf ausgelegt sind, den Aspekt der Übereinstimmung zu beurteilein), Indikatoren des Verfahrens (in erster Linie vertreten durch Maßstäbe der Angemessenheit/Effizienz und der wirklichen und eigenen Zugänglichkeit) und Indikatoren des Resultats, die den Einfluss der Eingriffe auf den Gesundheitszustand bewerten. Typische Beispiele solcher Indikatoren sind die vermeidbare Sterblichkeit, die Überlebensrate bei bestimmten Eingriffen und krakenhausbedingte Infektionen.

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