Im Bewusstsein, dass die heutige Gesellschaft auf Information und Wissen fußt, wollte das Ressort Gesundheit, Breitband und Genossenschaften der Autonomen Provinz Bozen mit diesem Portal zur Überwindung der neuen multimedialen Barrieren beitragen.
Bei der Planung und Umsetzung dieses Portals ging es zunächst darum die Richtlinien des „Centro Nazionale per l’Informatica nella Pubblica Amministrazione (CNIPA) zu berücksichtigen, die auf das Gesetz zur Regelung des barrierefreien Zugangs zu Webseiten für Menschen mit Behinderung, „Legge Stanca“ vom 9. Januar 2004, Nr. 4, aufbauen.
Dabei wurden folgende Gesetze und Richtlinien befolgt:
- Richtlinien der technischen Erfordernisse für die Zugänglichkeit (Gesetz Nr. 4 2004, Art. 11 Absatz a und b).
- Richtlinien für die Zugänglichkeit des W3C (WAI-Projekt).
Mit Ihrer Hilfe können wir unser Portal verbessern Trotz der sorgfältigen Realisierung der Website und der zahlvollen Tests ist es nicht möglich, mit Sicherheit auszuschließen, dass eine oder mehrere Seiten ohne unser Wissen noch für einige Kategorien von Menschen nicht zugänglich sind.
Sollte dem so sein, entschuldigen wir uns im Voraus und bitten Sie, uns jegliche Ordnungswidrigkeiten oder Schwierigkeiten unter folgender E-Mail-Adresse zu melden, damit wir diese umgehend beheben können: giorgio@think2.it